Bachelorstudium Musikalisches Unterhaltungstheater
Dauer: 8 Semester
Abschluss: Bachelor of Arts
Mindestalter: 16 Jahre
Höchstalter: 25 Jahre
Die Zulassungsprüfung dauert mehrere Tage und erfolgt in drei Abschnitten, wobei das Bestehen des vorangegangenen Abschnittes zur Teilnahme am nächsten Abschnitt berechtigt. Vorzubereiten sind drei Lieder, davon eines Up-Tempo, eine Ballade und mindestens eines der drei Lieder auf Deutsch und zwei unterschiedliche Monologe. Voraussetzung ist zudem Bewegungstalent und per Attest (siehe nachfolgende Seite) nachgewiesene körperliche Fitness.
Notenmaterial und Trainingskleidung muss der/die KandidatIn zur Zulassungsprüfung mitbringen.
Bei der Zulassungsprüfung für Musikalisches Unterhaltungstheater ist der Prüfungskommission das Attest eines HNO-Arztes und das eines praktischen Arztes oder eines Sportarztes über den körperlichen Zustand sowie die körperliche Belastbarkeit des Studienanwärters/der Studienanwärterin vorzulegen. Das Attest darf frühestens einen Monat vor der Zulassungsprüfung ausgestellt worden sein.
Nachweis der Deutschkenntnisse: StudienbewerberInnen mit nicht-deutscher Muttersprache müssen nach bestandener Zulassungsprüfung und Aufnahme in ein Studium ihre Deutschkenntnisse der Stufe A2/B1 (nach europäischem Referenzrahmen) vor der Zulassung zum Studium im Studienreferat nachweisen. Nähere Informationen dazu finden Sie im "Infoblatt Deutschkenntnisse".